← Zurück zur Startseite
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
gemäß Art. 28 DSGVO — zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der Appvanta GmbH (Auftragnehmer)
Stand: Juli 2026
Hinweis: Dieser AVV ist Bestandteil des Nutzungsvertrages über die Flario-Software. Er wird zwischen der Fahrschule/Ausbildungsstätte („Auftraggeber", nachfolgend „AG") und der Appvanta GmbH („Auftragnehmer", nachfolgend „AN") geschlossen. Die konkreten Angaben zum AG werden im Rahmen des Onboardings ergänzt.
Vertragsparteien
Auftraggeber (Verantwortlicher)
__[Firma des Kunden]__
__[Straße, PLZ Ort]__
vertreten durch: __[Name]__
E-Mail: __[Kontakt-E-Mail]__
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)
Appvanta GmbH
Karl-Hass-Str. 13
53859 Niederkassel
E-Mail:
hallo@appvanta.de
§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Gegenstand: Der AN verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des AG im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der SaaS-Anwendung „Flario".
- Art und Zweck der Verarbeitung: Speicherung, Änderung, Übermittlung, Löschung, Wiederherstellung und sonstige Nutzung personenbezogener Daten zum Zweck der Verwaltung des Fahrschul- bzw. Ausbildungsbetriebs des AG (Teilnehmer-, Kurs-, Termin-, Rechnungs-, Kommunikations- und Dokumentenverwaltung).
- Art der personenbezogenen Daten:
- Stammdaten (Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht)
- Vertrags- und Zahlungsdaten (Rechnungen, Zahlungshistorie, IBAN, SEPA-Mandate)
- Ausbildungsdaten (Kursanmeldungen, Anwesenheiten, Prüfungsergebnisse, Bescheinigungen, Fahrlehrerlaubnisse, Fahrerlaubnisse)
- Personalausweis- und Führerschein-Scans (soweit für den Betrieb erforderlich)
- Kommunikationsdaten (E-Mails, Nachrichten, Portal-Chat)
- Zugangs- und Nutzungsdaten (Login-Zeitpunkte, Audit-Log)
- ggf. GPS-Daten aus Praxistrainings (nur mit Einwilligung des Betroffenen)
- Kategorien betroffener Personen: Teilnehmer, Auszubildende Fahrlehrer, Fahrschüler, Dozenten, angestellte Mitarbeiter, Firmenkunden des AG.
- Dauer: Der AVV gilt für die Laufzeit des Hauptvertrages über die Nutzung der Software.
§ 2 Weisungsrechte des Auftraggebers
- Der AN verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des AG. Weisungen erfolgen grundsätzlich in Textform (E-Mail genügt).
- Der AG ist berechtigt, den Umfang der Verarbeitung durch weitergehende Weisungen anzupassen. Zusätzliche Weisungen, die einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, können vom AN nach vorheriger Ankündigung zusätzlich vergütet werden.
- Der AN informiert den AG unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.
§ 3 Vertraulichkeit und Sorgfaltspflichten
- Der AN verpflichtet seine mit der Verarbeitung befassten Beschäftigten schriftlich auf das Datengeheimnis nach Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO.
- Die zur Verarbeitung eingesetzten Personen werden entsprechend geschult und über die datenschutzrechtlichen Pflichten informiert.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Der AN trifft die in Anlage 1 dieses Vertrages beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ein dem Risiko der Verarbeitung angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Er ist berechtigt, alternative angemessene Maßnahmen zu ergreifen; das Sicherheitsniveau darf sich hierdurch nicht verringern.
Zusammenfassung der wesentlichen Maßnahmen:
- Vertraulichkeit: Zugangskontrolle (Passwort + 2FA für Administratoren), Zugriffskontrolle (Rollen- und Rechtekonzept, Audit-Log), TLS-Verschlüsselung sämtlicher Verbindungen (HTTPS), verschlüsselte Speicherung sensibler Konfigurationsdaten (Fernet).
- Integrität: Prüfung sämtlicher Datei-Uploads gegen Schadcode (ClamAV), Path-Traversal-Schutz, Content-Security-Policy, DOMPurify für benutzergenerierte HTML-Inhalte.
- Verfügbarkeit: Tägliche Datenbank-Backups (14 Tage Retention), tägliche Datei-Backups (7 Tage Retention), wöchentlicher automatischer Restore-Test.
- Belastbarkeit: Serverstandort Deutschland/EU, HTTPS mit HSTS, Refresh-Token-Rotation mit Reuse-Detection, Account-Lock nach 5 Fehlversuchen.
- Verfahren zur Überprüfung: Audit-Log aller schreibenden Zugriffe und aller Zugriffe auf sensible Daten, Datenschutzeinstellungen im Kundenzugang einsehbar.
§ 5 Unterauftragsverhältnisse
- Der AG erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zur Beauftragung nachfolgend genannter Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Zweck | Standort |
| Hosting-Anbieter (deutscher Cloud-Provider) | Server- und Datenbankbetrieb | Deutschland |
| SMTP-Anbieter | E-Mail-Versand (Zugangsdaten, Erinnerungen, Rechnungen) | Deutschland/EU |
| OpenAI (nur wenn KI-Feature durch AG aktiviert) | Sprach-Transkription für Berichtsheft/Bewertungen | USA (Standardvertragsklauseln) |
| Anthropic (nur wenn KI-Feature durch AG aktiviert) | KI-gestützte Textanalyse | USA (Standardvertragsklauseln) |
- Über beabsichtigte Änderungen (Wechsel oder Hinzunahme weiterer Unterauftragsverarbeiter) informiert der AN den AG mindestens 4 Wochen vor der Änderung. Der AG kann Widerspruch aus wichtigem Grund einlegen. Bei berechtigtem Widerspruch, den die Parteien nicht einvernehmlich beilegen, hat der AG ein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Der AN stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter mindestens die im vorliegenden AVV vereinbarten Pflichten schriftlich übernimmt.
§ 6 Rechte betroffener Personen
- Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch) richten sich grundsätzlich an den AG als Verantwortlichen.
- Wendet sich eine betroffene Person direkt an den AN, leitet der AN die Anfrage unverzüglich an den AG weiter.
- Der AN unterstützt den AG bei der Beantwortung solcher Anfragen im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten. Aufwände über das übliche Maß hinaus können nach Aufwand berechnet werden.
§ 7 Meldepflicht bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Der AN meldet dem AG jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung.
- Die Meldung enthält, soweit möglich: Beschreibung der Art der Verletzung, Kategorien und ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze, mögliche Folgen, ergriffene bzw. vorgeschlagene Maßnahmen.
- Der AN unterstützt den AG bei der Erfüllung seiner Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
§ 8 Kontrollrechte des Auftraggebers
- Der AG hat das Recht, sich vor Aufnahme der Datenverarbeitung und danach regelmäßig von der Einhaltung der beim AN getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
- Die Kontrolle kann erfolgen durch:
- Anforderung schriftlicher Auskünfte (bevorzugt)
- Vorlage anerkannter Zertifikate oder Audit-Berichte
- im begründeten Einzelfall Vor-Ort-Kontrollen nach angemessener Vorankündigung (mindestens 4 Wochen)
- Vor-Ort-Kontrollen sind auf das absolut Notwendige zu beschränken. Der Aufwand kann in Rechnung gestellt werden, es sei denn, die Kontrolle deckt einen datenschutzrechtlichen Verstoß auf.
§ 9 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
- Nach Beendigung der Datenverarbeitung stellt der AN dem AG alle im Zusammenhang mit dem Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
- Der AG ruft die Daten innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende über die integrierte Export-Funktion ab.
- Nach Ablauf dieser Frist löscht der AN sämtliche personenbezogenen Daten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Löschung wird auf Anfrage bestätigt.
- Backups, die die Daten enthalten, werden im Rahmen der regulären Retention-Zyklen (14 Tage DB, 7 Tage Uploads) gelöscht.
§ 10 Haftung
Für die Haftung der Vertragsparteien gelten die Bestimmungen des Art. 82 DSGVO. Ergänzend gelten die Haftungsregelungen der AGB des Hauptvertrages.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Teile dieses AVV unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und Regelungen des Hauptvertrages haben die Regelungen dieses AVV in Bezug auf die Datenschutzpflichten Vorrang.
- Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.
- Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des AN, soweit gesetzlich zulässig.
So schließen Sie den AVV ab: Beim Onboarding als neuer Flario-Kunde erhalten Sie diesen AVV als PDF mit ausgefüllten Feldern zur Unterschrift. Bei Bestandskunden kann der AVV nachträglich per E-Mail an
hallo@appvanta.de angefordert werden.
Urheberrecht und Nutzungsvorbehalt
Sämtliche Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung — analog oder digital, ganz oder in Auszügen, für private, kommerzielle, wissenschaftliche oder sonstige Zwecke — ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Appvanta GmbH untersagt.
Dies gilt insbesondere auch für das automatisierte Auslesen (Scraping, Crawling) und die Nutzung zum Text- und Data-Mining oder zum Training von KI- bzw. Machine-Learning-Modellen — hiermit wird ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG erklärt.
→ Vollständige Regelung im Impressum