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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Flario-Software durch Fahrschulen und Fahrlehrer-Ausbildungsstätten
Stand: Juli 2026

Hinweis: Diese AGB gelten für den Vertrag zwischen der Appvanta GmbH (Anbieter der Flario-Software) und der Fahrschule/Ausbildungsstätte (Kunde). Sie sind nicht identisch mit den AGB, die eine Fahrschule ihren eigenen Teilnehmern gegenüber verwendet.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Appvanta GmbH, Karl-Hass-Str. 13, 53859 Niederkassel (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Flario" (nachfolgend „Software" oder „Dienst").
  2. Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Fahrschulen und Fahrlehrer-Ausbildungsstätten. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Der Vertrag kommt durch Freischaltung des Kundenzugangs durch den Anbieter zustande, nachdem der Kunde einen Nutzungsvertrag angenommen hat.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Flario über das Internet zur Nutzung zur Verfügung (Software-as-a-Service). Die Software umfasst je nach gebuchtem Modell:
    • Fahrschule (Basis): Teilnehmer-, Kurs- und Termin-Verwaltung, Rechnungsstellung, Praxistraining-Doku, Lern-App, Unterrichtssoftware, Digital Signage.
    • Fahrschule + BKF: zusätzlich Verwaltung von Berufskraftfahrer-Kursen (Grundqualifikation, Weiterbildung nach BKrFQG).
    • Fahrlehrer-Ausbildungsstätte: zusätzlich Verwaltung von Fahrlehrer-Ausbildungskursen, Prüfungsdokumentation, Hospitations-Nachweise, Fortbildungs-Erinnerungen.
  2. Der Anbieter behält sich vor, die Software funktional weiterzuentwickeln. Wesentliche Änderungen, die den vertraglichen Nutzungsumfang einschränken, werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 4 Wochen angekündigt.
  3. Nicht Bestandteil des Vertrages sind Beratungsleistungen, individuelle Anpassungen, Datenimporte oder Schulungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese können gegen gesonderte Vergütung beauftragt werden.

§ 3 Vergütung

  1. Die Vergütung wird tageweise abgerechnet und richtet sich nach dem gebuchten Leistungsumfang:
    ModellPreis je Kalendertag
    Fahrschule (Basis) — inkl. Lern-App und UnterrichtssoftwareXXX €
    Fahrschule + BKFXXX €
    Fahrlehrer-Ausbildungsstätte (inkl. Fahrschule)XXX €
    Fahrlehrer-Ausbildungsstätte + BKF (inkl. Fahrschule)XXX €
  2. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Die Abrechnung erfolgt monatlich zum Monatsende auf Basis der Anzahl der Tage im Abrechnungsmonat. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals anzupassen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 10 % innerhalb von 12 Monaten hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen zum Wirksamkeitsdatum der Preiserhöhung.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und nach angemessener Mahnung den Zugang zur Software zu sperren.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung.
  2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Monatsvergütungen im Verzug ist oder die Software vertragswidrig nutzt.
  4. Nach Vertragsende wird der Zugang zur Software gesperrt. Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Datenexport (ZIP-Archiv) über die App abrufen. Der Export enthält:
    • alle strukturierten Daten der Fahrschul-Datenbank (Teilnehmer, Kurse, Anmeldungen, Termine, Anwesenheiten, Rechnungs- und Zahlungsdaten, Chats etc.) im JSON-Format,
    • ausgestellte Rechnungen als PDF (Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB, § 147 AO),
    • ausgestellte Bescheinigungen (signiert und unsigniert) als PDF (Aufbewahrungspflicht nach FahrlG).
  5. Nicht im Datenexport enthalten sind sonstige Datei-Anhänge (insbesondere Personalausweis-/Führerschein-Scans, Fahrtlog- und Portalfotos, Berichtsheft-Audios, Kassenbelege, TN-Auslagen-Belege, Praxistrainings-Aufnahmen und interne Belege). Der Kunde ist verpflichtet, diese Dateien während der Vertragslaufzeit über die App-Funktionen selbst herunterzuladen, sofern er sie behalten möchte.
  6. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden die im Datenexport enthaltenen Daten sowie sämtliche nicht enthaltenen Datei-Anhänge gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 5 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein.
  2. Die Software darf ausschließlich für die betrieblichen Zwecke des Kunden (Verwaltung des eigenen Fahrschul-/Ausbildungsbetriebs) genutzt werden. Eine Unter-Vermietung, Weitergabe oder Nutzung für Dritte ist nicht gestattet.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen. Er haftet für alle Handlungen, die unter seinem Zugang vorgenommen werden.

§ 6 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software (Best-Effort). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
  2. Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Mo–Fr, 8–18 Uhr) durch. Erforderliche Notfall-Wartungen können ohne Vorankündigung erfolgen.
  3. Ausfälle durch höhere Gewalt, Störungen bei Vorleisternden (z.B. Hosting-Provider) oder Umstände außerhalb der Kontrolle des Anbieters sind vom Anbieter nicht zu vertreten.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Endnutzer (z.B. Teilnehmer, Dozenten, Mitarbeiter) im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
  2. Die Vertragsparteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der die Rechte und Pflichten im Detail regelt.
  3. Der Kunde ist alleiniger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die durch ihn verarbeiteten personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass er die notwendigen Rechtsgrundlagen und Einwilligungen einholt.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist im Übrigen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten, sofern der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen vorzunehmen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§ 9 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur bestimmungsgemäß und im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er hinsichtlich der von ihm eingegebenen und verarbeiteten Daten alle datenschutzrechtlichen und sonstigen rechtlichen Anforderungen einhält.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen oder Sicherheitsvorfälle unverzüglich an den Anbieter zu melden.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Urheberrecht und Nutzungsvorbehalt

Sämtliche Inhalte dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Verarbeitung, Bearbeitung oder öffentliche Zugänglichmachung — analog oder digital, ganz oder in Auszügen, für private, kommerzielle, wissenschaftliche oder sonstige Zwecke — ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Appvanta GmbH untersagt.

Dies gilt insbesondere auch für das automatisierte Auslesen (Scraping, Crawling) und die Nutzung zum Text- und Data-Mining oder zum Training von KI- bzw. Machine-Learning-Modellen — hiermit wird ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt gemäß § 44b Abs. 3 UrhG erklärt.

→ Vollständige Regelung im Impressum